Die Seite www.beim-alten-bgs.de ist erstellt für alle Kameraden der BGS-Zeit 1951 - 1971
Klicken Sie auf die Mütze Click on the Cap Der BGS ( BundesGrenzSchutz )
Die Gründung des BGS Seit
seiner Gründung haben sich Aufgaben und Selbstverständnis des BGS mehrfach verändert. Der BGS sicherte anfangs vornehmlich die innerdeutsche Grenze (Zonengrenze). Bis 1955 durfte die Bundesrepublik zwar keine Streitkräfte
unterhalten, wollte aber eine eigene Grenzschutztruppe und eine Polizei auf Bundesebene aufbauen. Die alliierten Besatzungsmächte ließen aber zunächst nur eine Bereitschaftspolizei auf Länderebene zu. Vor dem Hintergrund des
Kalten Krieges änderten sie ihre Politik und gestanden der Bundesrepublik zu, eine quasi-militärisch ausgerüstete Bundesgrenzschutztruppe aufzustellen, die im Falle eines Krieges vor allem bei inneren Unruhen eingreifen sollte.
Die Gründung des BGS geht zurück auf Forderungen der alliierten Vereinigten Stabschefs vom 2. Mai und 17. Mai 1950 nach einer Wiederbewaffnung Westdeutschlands: 1951
wurden die ersten BGS-Verbände in einer Stärke von 10.000 Mann aufgestellt. Die erste Grenzschutzabteilung wurde Ende Mai 1951 in Lübeck aufgestellt, zum 1. Juli folgte die Aufstellung des ersten Seegrenzschutzverbands. Am 19.
September 1951 wurde ihnen auch der Bundespasskontrolldienst übertragen. In den Anfangsjahren war der BGS mehr militärisch als polizeilich organisiert, so dass der BGS teilweise als Vorläuferorganisation der Bundeswehr
angesehen wurde (noch bis Mitte der achtziger Jahre war der BGS auch mit leichten und mittleren Infanteriewaffen ausgestattet). 1953 wurde die Sollstärke auf 20.000 erhöht. Vor 1965
waren BGS-Beamte faktisch als Kombattanten eingestuft, ausdrücklich gesetzlich geregelt wurde der Kombattantenstatus von 1965 bis 1994. Die Gründung der Bundeswehr
Bis 1955
war der BGS auf 17.000 Mann angewachsen. Im Zuge der Gründung der Bundeswehr wurde beschlossen, Grenzschutzbeamte zum Gründungsdatum 1. Juli 1956 teilweise in die Bundeswehr zu überführen, soweit sie der Überführung in die
Bundeswehr nicht widersprächen. Als die Bundeswehr gegründet wurde, half der BGS auch organisatorisch bei ihrem Aufbau. 57 Prozent der BGS-Angehörigen wechselten zur Bundeswehr. Der Seegrenzschutz in Nord- und Ostsee wurde zur
Basis der neuen Bundesmarine. Erst 1964 wurde wieder ein eigener BGS-Seeverband aufgestellt. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgrenzschutz#Geschichte Autor : HolgerB Diese Webseite wurde
nach bestem Wissen so erstellt, daß auch nach Jahren nach Ausscheiden aus dem BGS nicht gegen die Amtsverschwiegenheit verstoßen wird. Erstellt: April 2007. Aktualisiert: 27. Juli 2010. Die Seite ist für eine Auflösung von 1024 x 768 eingestellt. © Siegfried Benninger
© Siegfried Benninger
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()


![]()
![]()
![]()
![]()
als Polizei des Bundes ( Sonderpolizei ) truppenmaessig gegliedert ( Polizeitruppe )
Auf Beschluss des Bundestages vom 15.2.1951 gegruendet, gestuetzt auf den Art. 87, 1 des Grundgesetzes.
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()
![]()

„Die Vereinigten Stabschefs sind der festen Überzeugung,
dass aus militärischer Sicht die angemessene und frühe Wiederbewaffnung Westdeutschlands von grundlegender Bedeutung für die Verteidigung Westeuropas gegen die UdSSR ist“ und „Die Vereinigten Stabschefs sind ...
übereingekommen, dem Rat der Außenminister zu empfehlen, dass Westdeutschland gestattet werden soll, 5.000 Mann Bundespolizei zu haben, die „Staatsschutz“ (Republican Guard) genannt werden soll. Die Vereinigten Staatschefs
fordern nachdrücklich, dass die Außenminister dieser Empfehlung nachkommen, da eine solche Truppe sehr wohl der erste Schritt zu einer späteren Wiederbewaffnung Deutschlands sein könne.“

Amtsverschwiegenheit nach BBG (Bundesbeamtengesetz) vom 14.7.1953 in der Fassung vom 1.Oktober 1961:
Der Beamte hat, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, über die ihm bei seiner Tätigkeit bekanntgewordenen
Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren ( § 28 Nr. 1 BBG) Dies gilt nicht für Mitteilungen im dienstlichen Verkehr oder über Tatsachen die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen (§ 61
Abs. 1 Satz 2 BBG)
Die Seite enthält Sounddateien: wav und mp3
Optimale Darstellung mit den Browsern: IE von Microsoft: vollständige Soundwiedergabe;
Opera: teilweise Soundwiedergabe;
Mozilla Firefox: keine Soundwiedergabe ( Soundwiedergabe mit installiertem Quicktime )




![]()
![]()