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Die Gründung des BGS
Seit
seiner Gründung haben sich Aufgaben und Selbstverständnis des BGS mehrfach verändert. Der BGS sicherte anfangs vornehmlich die innerdeutsche Grenze (Zonengrenze). Bis 1955 durfte die Bundesrepublik zwar keine
Streitkräfte unterhalten, wollte aber eine eigene Grenzschutztruppe und eine Polizei auf Bundesebene aufbauen. Die alliierten Besatzungsmächte ließen aber zunächst nur eine Bereitschaftspolizei auf Länderebene zu.
Vor dem Hintergrund des Kalten Krieges änderten sie ihre Politik und gestanden der Bundesrepublik zu, eine quasi-militärisch ausgerüstete Bundesgrenzschutztruppe aufzustellen, die im Falle eines Krieges vor allem
bei inneren Unruhen eingreifen sollte. Die Gründung des BGS geht zurück auf Forderungen der alliierten Vereinigten Stabschefs vom 2. Mai und 17. Mai 1950 nach einer Wiederbewaffnung Westdeutschlands: „Die
Vereinigten Stabschefs sind der festen Überzeugung, dass aus militärischer Sicht die angemessene und frühe Wiederbewaffnung Westdeutschlands von grundlegender Bedeutung für die Verteidigung Westeuropas gegen die
UdSSR ist“ und „Die Vereinigten Stabschefs sind ... übereingekommen, dem Rat der Außenminister zu empfehlen, dass Westdeutschland gestattet werden soll, 5.000 Mann Bundespolizei zu haben, die „Staatsschutz“
(Republican Guard) genannt werden soll. Die Vereinigten Staatschefs fordern nachdrücklich, dass die Außenminister dieser Empfehlung nachkommen, da eine solche Truppe sehr wohl der erste Schritt zu einer späteren
Wiederbewaffnung Deutschlands sein könne.“
Der
16. März 1951 ist die Geburtsstunde des Bundesgrenzschutzes (BGS). Das erste Bundesgrenzschutz-Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Stärke wird zunächst auf 10.000 Mann festgelegt.
1951 wurden die ersten BGS-Verbände in einer Stärke von 10.000 Mann aufgestellt. Die erste
Grenzschutzabteilung wurde Ende Mai 1951 in Lübeck aufgestellt, zum 1. Juli folgte die Aufstellung des ersten Seegrenzschutzverbands. Am 19. September 1951 wurde ihnen auch der Bundespasskontrolldienst übertragen.
In den Anfangsjahren war der BGS mehr militärisch als polizeilich organisiert, so dass der BGS teilweise als Vorläuferorganisation der Bundeswehr angesehen wurde (noch bis Mitte der achtziger Jahre war der BGS auch
mit leichten und mittleren Infanteriewaffen ausgestattet). 1953 wurde die Sollstärke auf 20.000 erhöht.
Vor
1965 waren BGS-Beamte faktisch als Kombattanten eingestuft, ausdrücklich gesetzlich geregelt wurde der Kombattantenstatus von 1965 bis 1994.
Die Gründung der Bundeswehr
Bis
1955 war der BGS auf 17.000 Mann angewachsen. Im Zuge der Gründung der Bundeswehr wurde beschlossen, Grenzschutzbeamte zum Gründungsdatum 1. Juli 1956 teilweise in die Bundeswehr zu überführen, soweit sie der
Überführung in die Bundeswehr nicht widersprächen. Als die Bundeswehr gegründet wurde, half der BGS auch organisatorisch bei ihrem Aufbau. 57 Prozent der BGS-Angehörigen wechselten zur Bundeswehr. Der Seegrenzschutz
in Nord- und Ostsee wurde zur Basis der neuen Bundesmarine. Erst 1964 wurde wieder ein eigener BGS-Seeverband aufgestellt.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgrenzschutz#Geschichte Autor : HolgerB
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