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In der Zeit vom 1. April 1964 bis 30. September 1965, also 18 Monate, leisteten wir unseren Wehrdienst als Ersatzdienst beim BGS ab, (Bundesgrenzschutz) (§ 42
Wehrpflichtgesetz 1962) in Fulda mit der Berufsbezeichnung Beamter. (Beamter auf Widerruf). Grundausbildung 6 Monate, Zugausbildung 3 Monate, Spezialausbildung 3 Monate. Im Prinzip hatten wir die ganzen 18
Monate Ausbildung und Schule. Die Dienstzeit dauerte 8 Jahre. Nach 18 Monate durfte man ohne Folgen kündigen. Kündigte man vorher mußte man zur Bundeswehr. Dienst war an der damaligen Demarkationslinie
zur SBZ (Sowjetische Besatzungszone, seit 7. Oktober 1949 DDR). Neben der rein truppenpolizeilichen Ausbildung mußten wir auch am Unterricht der allgemeinbildenden Schulen des
Bundesgrenzschutzes der GS-Fachschule = (Grenzschutzfachschule) teilnehmen. Unterrichtet wurden: Sprachpflege; Staatstbürgerkunde; Wirtschaftskunde; Fachrechnen.
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