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Allgemeine Postenanweisung: “Dem Posten ist, wenn nicht ausdrueklich anders bestimmt,
verboten, die Waffe aus der Hand zu legen (Pistole am Leibriemen gilt als Waffe in der Hand), sich zu setzen, zu legen oder anzulehnen, zu essen, zu trinken, zu rauchen, zu schlafen, sich zu unterhalten - so weit er
nicht dienstlich Auskunft und Weisungen zu erteilen hat -, Geschenke anzunehmen, ueber seinen Postenbereich hinauszugehen oder ihn vor Abloesung zu verlassen. In den besonderen Postenanweisungen duerfen Ausnahmen
oder weitere Einschraenkungen zugelassen werden.”
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