Angetreten zur Vereidigung in der Turnhalle der Kaserne

Oberster Dienstherr war der Innenminister.

Der Beamte hat nach § 58 Abs. 1 BBG folgenden Diensteid zu leisten:

“ Ich schwöre, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und alle in der Bundesrepublik geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe “

Eine Verweigerung des Diensteides hatte die Entlassung zur Folge ( § 28 Nr.  1 BBG )

Grundstellung:
Kommando “-Achtung!”
Der Mann steht in der Grundstellung still. Die Fuesse stehen mit den Hacken aneinander und bilden nicht ganz einen rechten Winkel. Das Koerpergewicht ruht gleichzeitig auf beiden Fuessen. Die Knie sind durchgedrueckt. Der Unterkoerper maessig angespannt. Der Oberkoerper ist aufgerichtet, die Brust vorgewoelbt, die Schultern locker gehalten in gleicher Hoehe. Die Arme haengen zwanglos herab, die Ellenbogen sind leicht vorgedrueckt. Die ausgestreckten Haende, Finger geschlossen, Daumen laengs des Zeigefingers an der Innenseite der Hand, liegen seitlich an den Oberschenkeln an. Der  Kopf wird hoch getragen, das Kinn ein wenig angezogen. Der Blick ist frei geradeaus gerichtet. Jede Krampfhafte Muskelanspannung fuehrt zu schlechter und gezwungener Haltung.

So standen wir in geruehrter Stellung.
Das war fast genau so anstrengend wie bei Kommando:  “-Achtung” in Grundstellung
.

Ruehren:
Kommando “-Ruehren!”
Der linke Fuss wird etwa eine halbe Fusslaenge vorwaerts - seitwaerts gesetzt. Fuehlung, Stellung auf Vordermann sind selbststaendig zu verbessern und Anzug in Ordnung zu bringen. Danach steht der Mann ungezwungen, darf jedoch ohne Erlaubnis nicht sprechen.

All diese Beschreibungen wie “Grundstellung” “Ruehren” “Gleichschritt” “Laufschritt” mussten wir auswendig lernen. Das Wissen wurde abgefragt.

Oberstleutnant und Pfarrer.  Jedes Kommando hatte einen Kommandopfarrer

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