Oberst i. BGS Hilgert
10 Jahre BGS 1951 - 1961
Personeller Aufbau und Entwicklung der Personallage der Polizeivollzugsbeamten i. BGS.
Wenn man jetzt Rückschau hält, muss man
feststellen, wie überraschend schnell sich vor
zehn Jahren der personelle Aufbau des BGS
1951 vollzogen hat. Dafür gibt es einige Gründe:
Der Abschluss des Verwaltungsabkommens
über die Errichtung der Bereitschaftspolizeien der Länder
gegen Ende des Jahres 1950 machte es notwendig, die damalige
Unterabteilung I C - Öffentliche Sicherheit -
im Bundesministerium des Innern wesentlich
zu erweitern. Es entstanden die Referate:
Organisation der Polizei, Personelle Angelegenheiten
und Richtlinien für die Einstellung und Laufbahn,
wirtschaftliche Angelegenheiten und unter
der Gruppe Inspekteur der Bereitschaftspolizei -
die Referate Einsatz und Ausbildung, Motorisierung,
Fernmeldewesen, Waffen und Geräte.
Diese organisatorisch günstige Voraussetzung
und die Besetzung der Referate mit erfahrenen Kräften setzten
den Bundesminister des Innern in den Stand,
gleichsam von einem Tage zum andern mit
der praktischen Aufstellungsarbeit des BGS zu beginnen.
Noch bevor das Gesetz über den Bundesgrenzschutz und die Errichtung
von Grenzschutzbehörden vom 16. März 1951 in Kraft
getreten war, hatte sich hervorgerufen durch
die Erörterungen in der Presse über die Bereitschaftspolizei der Länder
und die später aufgegebene Planung zur Schaffung einer Bundes-
Bereitschaftspolizei - Aktenschrank um Aktenschrank mit Bewerbungen gefüllt.
Die Grundfrage, die sich für die im BMI geschaffene Offizierbewerbungsstelle U,
später umbenannt in „Vormerkstelle des BGS", ergab,
war: Wie soll man aus dem Kreis der Offiziere,
Unterführer und Verwaltungsbeamten der
früheren Polizei und Wehrmacht diejenigen
auswählen, die ohne lange Schulung als Rahmenpersonal
mit dem Aufbau des BGS beginnen können?
Wie insbesondere kann man
sich Gewissheit verschaffen, ob die Bewerber
die körperlichen, seelischen und moralischen
Belastungsproben des Krieges, der Gefangenschaft und
der Nachkriegszeit so überstanden haben,
dass man sie als geeignet für eine hohe Anforderungen
stellende Wiederverwendung in unserem jungen demokratischen Staat
ansehen kann?
Ein Teil des Führungspersonals hatte seine Befähigung in
Auswahllehrgängen, die von Oktober 1950 bis März 1951
für die Aufstellung der Bereitschaftspolizei in Traunstein,
Hannoversch - Münden und Bad - Ems durchgeführt wurden, nachgewiesen.
Als nach Inkrafttreten des BGS-Gesetzes die beschleunigte
Aufstellung dieser Polizeitruppe des Bundes gefordert werden musste,
wurde von diesem bewährten, jedoch langwierigen Verfahren abgegangen.
An seine Stelle traten kurze Einzelvorstellungen bei dem Personalreferenten im BMI,
der durch eine Auswahlkommission, bestehend aus älteren, erfahrenen
Offizieren und einem Psychologen, unterstützt wurde.
Da Fehlentscheidungen nicht ausbleiben konnten, wurde das Ausleseverfahren
nach Wegfall des Zeitdruckes derart umgestaltet,
dass die Bewerber zur Verwendung als GS - Offizier zu einer einwöchigen
Auswahlvorstellung beim Kommando der GS - Schulen nach Lübeck einberufen wurden.
Die Zusammensetzung dieser Lehrgänge war vielschichtig.
Während der 30 jährige Oberleutnant der Polizei eine
Arbeit aus dem Polizei - und Strafrecht leicht löste,
standen der ehemalige Generalstabsoffizier und I A einer Division
und der mit dem Ritterkreuz ausgezeichnete 45 jährige
ehemalige Regimentskommandeur vor einer schier unlösbaren Aufgabe,
die außer den Schweißperlen auf der Stirn nur eine mäßige Note
und den Trost umgekehrter Verhältnisse bei den Arbeiten
auf dem Gebiet der Taktik und der Ausbildung zur Folge haben konnte.
Um nur eine Zahl zu nennen, die den Arbeitsumfang erkennen lässt:
Bis Ende 1952 wurden rund 25 000 Bewerbungen von Offizieren
der früheren Polizei und Wehrmacht und Verwaltungsbeamten
des gehobenen Dienstes bearbeitet.
Auch bei der Auswahl der Unterführer und Dienstanfänger
war es nicht zu vermeiden, dass in einem gerade noch vertretbaren
Umfange die Sorgfalt der Auslese dem Zeitdruck geopfert werden musste.
An eine zentrale Auslese und Einstellung konnte aus
organisatorischen und finanziellen Gründen nicht gedacht werden.
Nachdem schon am 6. April 1951 die Öffentlichkeit im Rundfunk
durch einen Sprecher des BMI über die Aufstellung und
Aufgaben des BGS unterrichtet und in der Presse und
in Anschlägen auf die Einstellungsmöglichkeiten hingewiesen
worden war, wurden in zwölf Städten der Bundesrepublik
Ende April Annahmestellen eingerichtet,
die ihre Arbeit nach vier bis sechs Wochen schon beenden konnten.
Am Ende des Jahres 1951 waren die Stellen für Offiziere besetzt,
und am Gesamtsoll fehlten nur 330 Mann.
Schon bald nach der Aufstellung der Einheiten des BGS,
dessen zahlenmäßiger Umfang auf insgesamt 10 000 Mann beschränkt war,
zeigte sich in vielen Einsätzen und Übungen,
dass diese Bundespolizeitruppe zwar einsatzbereit und zuverlässig war,
ihre Zahlenmäßige Stärke aber nicht ausreichte,
um allen möglicherweise eintretenden Störungen der öffentlichen Ordnung
im Grenzgebiet zu begegnen.
Der Bundestag beschloss daher im Sommer 1953
eine Verstärkung des BGS auf 20 000 Mann.
Auch die Aufstellung dieser so genannten “ zweiten Welle “
vollzog sich schnell und reibungslos.
Allein 1954 konnten 7 500 Dienstanfänger eingestellt werden.
Anfang 1955 hatte der BGS seinen höchsten Personalstand
mit nahezu 19 000 Mann erreicht.
Die Aufstellung der “ zweiten Welle “ bot Gelegenheit,
viele verdiente Grenzjäger, Unterführer und Offiziere
zu befördern und die bisher ungünstigen Altersschichtung
der Offiziere durch vermehrte Einstellung und Ausbildung
von jungen Offiziersanwärtern zu verbessern.
Eine entscheidende Zäsur trat 1956 ein,
als mit der Absicht, einen schnelleren Aufbau der
Bundeswehr zu gewährleisten - auf Grund des Zweiten Gesetzes
über den BGS den Polizeivollzugsbeamten i. BGS
die Möglichkeit gegeben wurde, in die Bundeswehr übernommen zu werden.
Da jeder Polizeivollzugsbeamte, der nicht schriftlich für den BGS optierte,
kraft Gesetz Soldat der Bundeswehr werden sollte,
konnten berechtigte Sorgen um den Bestand des BGS überhaupt aufkommen.
Die mit Spannung erwartete Auswertung der Entscheidungen
am 1 Juli 1956 hatte folgendes Ergebnis:
Für den BGS hatten 42 Prozent der Iststärke optiert:
173 ( 22,5 Prozent ) Offiziere,
2274 ( 44 Prozent ) Unterführer
4597 ( 43 Prozent ) Grenzjäger.
In das Soldatenverhältnis wurden 58 Prozent der Iststärke übernommen:
593 ( 77,5 Prozent ) Offiziere
2989 ( 56 Prozent ) Unterführer
6081 ( 57 Porzent ) Grenzjäger.
Dieses Ergebnis wurde für beide Seiten,
Bundeswehr und Bundesgrenzschutz,
sowie auch im Hinblicke auf die polizeilichen Sicherheitsbelange,
als befriedigend angesehen, da eine genügende Grundlage
für die Wiederauffüllung des BGS gegeben war.
Der starke Verlust an Offizieren - nahezu alle Leutnante und Oberleutnante
waren Soldat geworden - zwang für eine Übergangszeit
zu Aushilfsmaßnahmen auf personellem Gebiet.
Viele Hauptleute und ältere Oberleutnante mussten zeitweise
zwei Hundertschaften führen, fast alle Zugführerstellen
von bewährten Unterführern übernommen werden.
Im Gegensatz zur Aufstellung der “ ersten und zweiten Welle “
konnte die Wiederauffüllung nur langsam fortschreiten.
Die jetzt günstigen Arbeitsbedingungen in der Wirtschaft
führten zu einer Abnahme der Zahl der Bewerbungen.
Sie veranlassen auch heute noch einen Teil der jungen Beamten
zum Ausscheiden vor der Beendigung der planmäßigen Dienstzeit.
Dass dieser Entschluss in aller Regel voreilig und unüberlegt gefasst wird,
kann nicht bezweifelt werden:
Für eine oft nur vorübergehende finanzielle Besserstellung
gibt der junge Beamte das günstig auswirkende Recht auf
Berufsförderung auf und kommt nicht in den Genuss
der recht erheblichen Abfindung nach achtjähriger Dienstzeit
in Form der Übergangsbeihilfe und der Übergangsgebührnisse.
Trotz dieser konjunkturbedingten Erscheinungen hat sich der
Personalbestand des BGS seit 1056 wieder verdoppelt.
Auf personellem Gebiet sind hinsichtlich der Förderung
des Offiziers - und Unterführernachwuchses alle Maßnahmen getroffen ,
die jederzeit auch die Aufnahme ein größeren Zahl an Bewerbern zulassen.
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