BGS – 1965

Ereignisse und Entwicklungen des Bundesgrenzschutzes im Jahr 1965

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11. Juli 1965

Kombattantenstatus für den BGS

Im Jahr 1956 trat das zweite Gesetz zum BGS in Kraft. Der BGS – so regelte es das Gesetz – diente dem Aufbau der Bundeswehr. Mehr als die Hälfte der BGS-Beamten wechselten zur gerade gegründeten Bundeswehr, der gesamte Seegrenzschutz wurde Teil der Marine. Der BGS wurde danach reorganisiert und wieder auf 14 000 Mann aufgestockt.

Der BGS sollte als Instrument für den inneren Notstandsfall erhalten bleiben und bei Grenzkonflikten als Polizeitruppe „deeskalierend“ wirken bzw. als „Puffer“ zwischen NATO-Truppen und dem Feind aus dem Osten dienen.

Der paramiliärische Charakter des BGS – was die Bewaffnung mit Schützenpanzern, Kanonen, Granatwerfern, Panzerfäusten und Maschinengewehren betrifft, wie auch die Ausrüstung, die Unterbringung in Kasernen, die Ausbildung und die Manöver – wird am 11.7.1965 nachträglich gesetzlich verankert: Der BGS erhält den Kombattantenstatus, d.h. wird im Kriegsfall zur kämpfenden Einheit. Schon 1964 kam es zu einem gemeinsamen Manöver der US-Streitkräfte mit dem BGS.

Quelle: Auszug eines Beitrages von nadir.org